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Besondere Vereinbarungen 1. Die Ingrid Baecker Hausverwaltung GmbH, im folgenden kurz - Ingrid Baecker´s Ferienhäuser genannt - tritt hinsichtlich der Miete lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des Vermieters ab. Ingrid Baecker´s Ferienhäuser vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch und behandelt sie als durchlaufenden Posten. Sie haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages seitens des Mieters und Vermieters. Hinsichtlich der sonstigen Kosten wie Endreinigung, Wäschepaket und Stornogebühr handelt Ingrid Baecker´s Ferienhäuser im eigenen Namen. 2. Der Leistungsumfang beschränkt sich ausschließlich auf den Inhalt des Mietvertrages. Nebenabreden sind unwirksam, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 3. Bei Mietvertragsabschluß (Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises. Der Restbetrag von 70% wird 10 Tage vor Ankunft fällig. Storniert der Mieter, wird Ingrid Baecker´s Ferienhäuser sich um eine anderweitige Vermietung bemühen. Als Ausfallgeld für die Zeit, während derer eine anderweitige Vermietung nicht gelingt, hat der Mieter 80% der Miete zu zahlen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Für Umbuchungen bzw. Stornierungen von Mietverträgen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- berechnet. 4. Der Mietpreis deckt die im Vertrag bzw. in der Preisliste näher aufgeführten Leistungen. Den Tourismusbeitrag hat der Mieter unmittelbar bei Schlüsselempfang im Büro von Ingrid Baecker´s Ferienhäuser zu zahlen und erhält auch dort seine Ostsee-Card. 5. Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Haustiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieter; sie müssen angemeldet und im Vertrag aufgeführt sein. Für das Tier ist eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen. 6. Jeder Mieter bekommt zur angemieteten Wohnung die erforderlichen Schlüssel für die Mietdauer. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues Schloss oder ein Ersatzschlüssel erforderlich und der Mieter zur Ersatzleistung verpflichtet. 7. Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachten Tiere oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt, wobei beim Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt. Er ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit wieder besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen und die Abfälle zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Endreinigungsgebühr. 8. Ingrid Baecker´s Ferienhäuser ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, anteilige Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. 9. Wir die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer besonderer Umstände (z.Bsp. höhere Gewalt oder Sperrung aufgrund eines Schadens) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist Ingrd Baecker´s Ferienhäuser berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern die Stellung einer gleichwertigen Ersatzwohnung nicht möglich ist. Eine Entschädigungsforderung an Vermieter oder Vermittler erwächst hieraus nicht. 10. Nicht alle im Prospektmaterial oder Internet dargestellten Räume sind nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein als Wohnräume zur dauernden Benutzung durch Menschen zugelassen. Dieses betrifft insbesondere die möblierten Spitzböden und Souterrains (Treppen, Fenster, Raumhöhen). Wohnungsgrundrisse können Maßtoleranzen bis ca. 10% aufweisen. Die in den Grundrissen eingezeichnete Möblierung ist im Bezug auf die Anordnung im Raum unverbindlihc. Aus Verbesserungsgründen sind Abweichungen möglich. 11. Auf fehlende Zusatzausstattungen (z.B. Mikrowelle, Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbedingt nicht oder nur teilweise während der Vertragszeit zur Verfügung stehen. 12. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Ingrid Baecker´s Ferienhäuser gespeichert werden. 13. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichem Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Gasst die Geltung der Buchungsbedingungen für sich als verbindlich an. 14. Gerichtsstand ist Lübeck. |
Ingrid Baecker's Ferienhäuser An der Strandpromenade 24 23747 Dahme Tel.: |
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